2-fach zertifizierter Testamentsvollstrecker
Wer von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. – DVEV – und von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. – AGT-EV – zum Testamentsvollstrecker ernannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere als Fachanwalt für Erbrecht
- Besuch des DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgangs mit erfolgreicher Abschlussprüfung
- Absolvierung des Lehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ (AGT)
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung durch Bestehen der Klausur am Ende des Lehrgangs
Rechtsanwalt Kuke-Hartwig ist 2-fach zertifizierter Testamentsvollstrecker.